Florida | Wyoming | Delaware | New Mexico
Gesamtkosten ab dem 2. Jahr:
$125 / Jahr für die Firmenaddresse + State Fee ($60 bis $300 / Jahr abhängig vom US-Staat)
Bei einem Zoom-Call oder Telefonat beantworten wir alle Deine Fragen.
Die Gründung der LLC dauert in Wyoming und Delaware ca. 2 - 5 Werktage. In Florida kann es bis zu 2 Wochen dauern.
Sobald die LLC gegründet wurde, kann man bei Wise schon ein Bankkonto eröffnen. Dafür muss man NICHT erst auf die Steuernummer warten.
Aktuell dauert es ca. 4 - 5 Wochen, bis die EIN ausgestellt wird.
Express-Antrag möglich (nur 8 - 10 Werktage für 89 Euro Aufpreis).
Völlig unverbindlich.
Wir helfen dir auch später gerne weiter. Falls du später auf Schwierigkeiten stößt, kannst du uns jederzeit per Whatsapp, Email oder auch telefonisch erreichen.
Nachdem wir 2014 aus Deutschland ausgewandert sind, mussten wir uns zwangsläufig mit verschiedenen Steuerthemen und der Firmengründung im Ausland beschäftigen. Steuerfreiheit und entsprechende Firmenstrukturen waren natürlich besonders interessant.
Daraus resultierten immer häufigere Anfragen von Freunden und Bekannten bzgl. Firmengründungen im Ausland. Da hier das größte Interesse bestand, haben wir uns v.a. auf die Gründung von US LLCs spezialisiert.
Dank einer Kooperation mit einem erfahrenen US-Agenten können wir eine schnelle und kostengünstige Gründung anbieten.
Eine Single-Member LLC ( LLC einem einzigen Gesellschafter) wird als Pass-Through-Einheit besteuert (disregarded entity for tax purposes). Es wird auch Flow-Through-Struktur genannt.
Das heißt, dass Jahresgewinne direkt an den Gesellschafter ausgeschüttet werden. Und er muss diese in dem Land versteuern, in welchem es seinen Lebensmittelpunkt hat.
Die LLC selbst zahlt also keine Steuern. Alle Gewinne werden von den Gesellschaftern privat versteuert (Einkommensteuer).
Gesellschaftsrechtlich und haftungsrechtlich wird eine LLC also wie eine Kapitalgesellschaft behandelt, steuerrechtlich wie eine Personengesellschaft.
Europäer haben das Glück, dass Steuerabgaben nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden sind.
Im Prinzip sind das die Schritte zur Steuerfreiheit:
Ein Firmenkonto ist wichtig: Sämtliche Ausgaben und Einnahmen sollten über dieses Bankkonto abgewickelt werden.
Moderne Fintech-Banken machen es einem mittlerweile einfach, ein Businesskonto auch remote und völlig ortsunabhängig zu eröffnen. Man muss also kein US-Bürger sein oder in die USA reisen, um das Konto zu öffnen.
Wir empfehlen dafür das Geldinstitut WISE, weil man hier nicht erst auf die Steuernummer (EIN) der LLC warten muss.
In der Regel dauert es nur 1-2 Tage bis das Konto vollständig einsatzbereit ist.
Solange man keine Verkäufe in die USA macht, ist die Verwaltung und Buchhaltung der LLC absolut nicht aufwendig.
Bei einer Single-Member LLC gibt es keine Buchhaltungspflicht und man muss keine Steuererklärung abgeben. (solange der Inhaber natürlich nicht selbst in den USA lebt)
Man sollte jedoch trotzdem alle Belege und Rechnungen elektronisch aufbewahren.
In der Regel fallen nur folgende Formulare an:
Du bekommst eine Anleitung, wie du jedes dieser Formulare selbst ausfüllen kannst. Das kann man insgesamt in ca. 2 Stunden erledigen.
Eine LLC ist eine Hybridgesellschaft mit beschränkter Haftung. D.h. ihre Mitglieder haften nicht persönlich für das Unternehmen.
Für die Haftung spielt der Status einer Disregarded Entity keine Rolle. Mit der Single Member LLC ist man weiterhin voll haftungsbeschränkt.
Man haftet also nur mit dem Kapital, welches die LLC auf dem Bankkonto hat oder mit Anlagen wie Gebäude, Aktien, Anleihen etc. in welche nur die LLC investiert hat.
Das Vermögen der Privatperson hinter der LLC bleibt geschützt.
Gesellschaftsrechtlich und haftungsrechtlich wird eine LLC also wie eine Kapitalgesellschaft behandelt aber steuerrechtlich wie eine Personengesellschaft.
Wenn man eine LLC nutzt, um digitale Produkte aus dem Ausland in den USA zu verkaufen oder Rechnungen an US-Kunden zu stellen, wird dieses Einkommen in den USA als steuerfrei angesehen, solange man keine US-Betriebsstätte hat und die Dienstleistung außerhalb der USA erbringt.
Die LLC bleibt nämlich nur dann in den USA steuerfrei, wenn die LLC nicht als “Engaged in a trade or business in the United States” ( ETBUS ) gilt und auch nicht über einen Dependent Agent (also einen unselbstständigen Beauftragten) in den USA tätig ist.
Das bedeutet, dass die LLC Geschäfte in den USA machen kann, allerdings keine Präsenz in den Staaten haben darf, die eine Steuerpflicht auslösen würde.
Man kann also Waren in die Staaten verkaufen und somit auch Gewinne aus US-Quellen generieren, ohne automatisch eine US-Steuerpflicht auszulösen.
Wenn man also ein Büro anmietet oder z.B. einen Freiberufler beschäftigt, der sich von den USA aus um den Kundenservice kümmert, kann das als Betriebsstätte gelten. Wir empfehlen, in solchen Fällen rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen.
Fallbeispiele:
Lebst du als Mitglied einer LLC nicht in den USA, dann gilt folgendes:
Jeder, der voll geschäftsfähig ist, kann eine LLC gründen. Die Gründung kann von überall auf der Welt durchgeführt werden.
Man muss nicht in die USA reisen.
Die LLC wird von Experten vor Ort in den USA gegründet.
Die Gründung einer LLC ist ein standartisierter Vorgang und wird von unserem Partner Northwestregisteredagent.com jeden Tag dutzende Male durchgeführt.
Du kannst dir also sicher sein, dass die Gründung ordnungsgemäß und rechtlich korrekt erfolgt.
EIN steht für Employer Identification Number. Das ist die amerikanische Steuernummer eines jeden Unternehmens.
Man braucht diese Nummer zur Eröffnung von Bankkonten bei den meisten Geldinstituten und auch für Zahlungsdienstleister wie z.B. Stripe.
Wenn du noch in Deutschland lebst, dann ist eine US LLC eher nicht empfehlenswert. Es werden dann nämlich trotzdem Steuern in Deutschland fällig.
Es werden keine Unterlagen / Dokumente benötigt.
Wir brauchen für die Gründung den vollen Namen, Anschrift des derzeitigen Wohnsitzes (Aufenthaltsort), Telefonnummer, E-Mail-Adresse und den gewünschten Firmennamen.
Ein Registered-Office ist die Adresse, an welche die zuständigen Behörden offizielle Post zustellen. Ein Registered-Office ist Voraussetzung für die Gründung und den Fortbestand von jeder LLC.
Normalerweise ist die Gründung eines Unternehmens vom Ausland aus sinnvoller.
Wenn die Firma nur mit einem geringen Wert gegründet wird, bevor der Gesellschafter ins Ausland zieht, fällt die Wegzugsteuer zwar nur in einem geringen Ausmaß an. Dennoch könnte man diese Steuer auch ganz vermeiden, indem man als Unternehmer zuerst aus Deutschland wegzieht und erst anschließend vom Ausland aus die Firma gründet.
Selbst mit Eigentum in Deutschland kannst Du Dich erfolgreich abmelden! Du musst aber sichergehen, dass Deine Immobilie nicht leer steht (nicht bezugsbereit!), sondern dass sie dauerhaft vermietet ist. Bedenke allerdings, dass Du sämtliche Mieteinnahmen womöglich in Deutschland versteuern musst.
Völlig unverbindlich.
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